JR Jens Rose

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beat Box GmbH – Untermarke „Jens Rose“ · Stand: 2. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen rund um Haus, Wohnung und Garten zwischen der Beat Box GmbH, Deepenstöcken 10, 22529 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“), auftretend unter der Marke „Jens Rose“, und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angaben auf der Website, insbesondere Stundensätze, sind unverbindliche Preisangaben und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer eine Anfrage in Textform (E-Mail, Messenger) oder mündlich annimmt oder mit der Ausführung beginnt. Auf Wunsch wird vor Beginn ein Festpreisangebot erstellt.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen fachgerecht und mit eigenem Werkzeug. Für Arbeiten, die mehrere Personen erfordern, kann der Auftragnehmer geeignete Mitarbeiter oder Nachunternehmer einsetzen. Genehmigungspflichtige Arbeiten – etwa Baumfällungen, die der Hamburgischen Baumschutzverordnung unterliegen – werden nur ausgeführt, wenn die erforderliche Genehmigung vorliegt; deren Beschaffung obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und – soweit erforderlich – Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung stehen. Er weist auf verdeckte Leitungen, Besonderheiten und Gefahrenquellen hin. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Ausführung, kann die entstandene Wartezeit als Arbeitszeit berechnet werden.

§ 5 Preise und Zahlung

Soweit kein Festpreis vereinbart ist, wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt ab 65,00 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, zuzüglich einer Anfahrtspauschale nach Entfernung. Angefangene Viertelstunden werden anteilig berechnet. Material- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand weiterberechnet und im Vorfeld abgestimmt.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zahlbar. Barzahlung ist nicht möglich. Bei Privathaushalten weist der Auftragnehmer die Arbeitskosten gesondert aus, damit die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden kann; Voraussetzung dafür sind Rechnung und unbare Zahlung.

§ 6 Termine, Absage und Stornierung

Terminzusagen erfolgen nach bestem Wissen. Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – insbesondere Witterung –, nicht eingehalten werden, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin später als 24 Stunden vorher ab oder ist die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin nicht zugänglich, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Höhe von zwei Stunden zum vereinbarten Stundensatz berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 7 Winterdienst

Verträge über Winterdienst werden für eine Saison geschlossen und legen Räumzeiten, Flächen und Einsatzschwellen im Einzelnen fest. Die gesetzliche Räum- und Streupflicht verbleibt beim Auftraggeber; der Auftragnehmer übernimmt sie im vertraglich vereinbarten Umfang. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen kann sich der Einsatzbeginn verzögern.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Bei Pflanz- und Gartenarbeiten wird keine Gewähr für das Anwachsen oder Fortbestehen von Pflanzen übernommen, soweit dies von Witterung, Boden oder der Pflege durch den Auftraggeber abhängt.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für die Tätigkeit besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 10 Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Musterformular finden sich in der Widerrufsbelehrung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.