Eimsbüttel ist dicht: Altbauzeilen, Hinterhöfe, Gemeinschaftsflächen. Der klassische Garten ist selten, die Arbeit trotzdem da – Hofpflege, Hecken an der Grenze, Dachrinnen und im Winter der Gehweg.
Ab 65 €/Std. zzgl. Anfahrt · Festpreis auf Anfrage
Weniger Rasenfläche, mehr Ordnung: Das ist der Unterschied zu den Außenbezirken.
Beete und Pflanzkübel in Ordnung halten, Unkraut zwischen Pflaster, Flächen kehren.
Schnitt an Grenzen und im Hof, Rückschnitt von Sträuchern, die den Weg zustellen.
Altbau-Traufen im Hinterhof, oft nur über Leiter erreichbar – Reinigung im Herbst und nach Sturm.
Gehweg und Hauszugang – für Eigentümergemeinschaften als feste Saisonvereinbarung.
Hof leerräumen, entsorgen, sauber übergeben – auch bei Wohnungswechsel.
Streichen und kleine Reparaturen – ohne dass ihr drei Firmen koordinieren müsst.
In Eimsbüttel arbeite ich seltener für einen einzelnen Garten und öfter für eine Gemeinschaft: Eigentümergemeinschaft, Vermieterin, Hausverwaltung. Die Aufgaben sind kleinteiliger, dafür wiederkehrend – der Hof, die Hecke, das Laub, im Winter der Gehweg. Wer das über das Jahr an einen Ansprechpartner gibt, muss nicht jedes Mal neu suchen.
Die Räum- und Streupflicht ist hier ein echtes Thema: Gehwege in Eimsbüttel sind stark begangen, und die Pflicht liegt beim Anlieger, auch wenn niemand im Haus mehr selbst schippen kann oder will. Eine Saisonvereinbarung mit klaren Zeiten ist deshalb sinnvoller als ein Anruf beim ersten Schneefall.
Praktisch: Enge Zufahrten und Hinterhöfe kenne ich. Ich bringe Werkzeug mit, das durch einen Flur passt, und plane die Anfahrt so, dass Abladen ohne Blockade funktioniert.
Direkt zu den Leistungen: Rollrasen verlegen · Rasen ausbessern · Hecke schneiden · Gartenabfall entsorgen · Gartenweg & Trittplatten · Sockel streichen · Dachrinne reinigen
1. Anfrage: Schreibt mir, um welches Objekt es geht – Adresse, Fläche, was regelmäßig anfallen soll.
2. Einschätzung: Bei Gemeinschaftsflächen schaue ich vorher vorbei und mache ein Angebot, das die Eigentümergemeinschaft beschließen kann.
3. Termin: Feste Termine statt Zufall; für Winterdienst mit klar vereinbarten Räumzeiten.
4. Rechnung: Mit ausgewiesenem Arbeitslohn – für Mieter und Eigentümer nach §35a relevant.
Ja. Für wiederkehrende Arbeiten – Hofpflege, Heckenschnitt, Winterdienst – mache ich ein Angebot, das ihr in der Eigentümerversammlung beschließen könnt.
Grundsätzlich der Anlieger, also Eigentümer oder – bei entsprechender Regelung im Mietvertrag – die Mieter. Wird die Pflicht an mich übertragen, halte ich die vorgeschriebenen Zeiten ein: werktags ab 8 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr.
Ja. Werkzeug und Ausrüstung sind so gewählt, dass sie durch Hausflur und Toreinfahrt passen. Sagt mir vorher, wie der Zugang aussieht, dann bringe ich das Passende mit.
Kleinere Räumungen ja – Hof leerräumen, Sperrmüll zusammenstellen, entsorgen. Ganze Wohnungsauflösungen mache ich nicht.
Der Arbeitslohn für haushaltsnahe Dienstleistungen ist auch für Mieter nach §35a absetzbar, wenn er in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen ist. Ich weise ihn auf meinen Rechnungen getrennt aus.
Schreibt mir, um welches Objekt es geht – ich melde mich mit Einschätzung und Termin. Kostenlos und unverbindlich.